Satzung des Ordens «Eularius-Lapidarius»

In Anbetracht der Tatsache, dass in Winterthur und Umgebung die Spezies der «Eularier-Lapidarier» noch nicht ausgestorben ist, beschliessen die sieben redlichen Herren im Jahre 2006 nach Christi Geburt

  • Aus dem Kreis der bekannten Bürgerinnen und Bürger, welche man auch als «Eularier-Lapidarier» bezeichnen kann, wird alljährlich ein Vertreter dieser Gilde, welcher sich besonders verdient um eine Sache in der Stadt Winterthur gemacht hat, in den Stand eines «Eularius-Lapidarius» erhoben. Die Bezeichnung des Titels ist geschlechterunabhängig und wird von Mann und Frau gleich getragen.
  • Voraussetzung für die Erlangung dieser Ehre ist der Wohnsitz in der Stadt Winterthur oder deren näheren Umgebung. In besonderen Härtefällen darf «die Umgebung» auch mehrere Kilometer betragen. Die Auszuzeichnenden haben einen gewissen Bekanntheitsgrad und sind mit einer guten Portion Humor ausgestattet. Attribute wie die Beliebtheit oder das Aussehen werden bei der Wahl nicht berücksichtigt. Hinderlich für die Ernennung sind Eigenschaften wie die Profilierungssucht, da diese Mitbürger in der Regel zu wenig Füdli zeigen.
  • Kandidaten für den Titel eines «Eularius-Lapidarius» sind im Stadtleben durch ihre (Un)-Taten besonders und durchaus auch positiv aufgefallen.
  • Die Ernennung zum «Eularius-Lapidarius» ist unwiderruflich und bindet den Träger des Titels zu lebenslanger Verbundenheit mit der Sache. Ein Austritt aus dem Kreis der erlauchten Personen erfolgt erst mit dem Ableben.
  • Die Vertreter der Gilde der «Eularier-Lapidarier» werden geleitet durch den «Ehren-Eularius-Lapidarius». Diese honorigen Damen und Herren treffen sich zu einem jährlichen «Larifari-Eularius-Lapidarius-Schmaus». Es sei ihnen empfohlen, die hochlöblichen Damen und Herren der Findungskommission dazu einzuladen. Geselligkeit soll dabei durchaus im Vordergrund stehen.
  • Neue Vertreter der «Eularius-Lapidarius-Findungskommission» werden von derselbigen vorgeschlagen. Es sind dies honorige Damen und Herren aus Wirtschaft, Politik und Kultur und sollten deren sieben an der Zahl nicht überschreiten. Die Findungskommission trifft sich jährlich zu zwei Sitzungen, an denen das «Grosse Gerede» abgehalten wird, um die Nomination durchzuführen. Jedes Mitglied hat die Pflicht, in Frage kommende Mitbürger vorzuschlagen. Mit der Bekanntgabe des Namens erfolgt auch eine Begründung über dessen Eignung. Aus den vorgeschlagenen Mitbürgern sollten drei Personen nominiert werden, wobei eine Reihenfolge festzulegen ist. Über eine Nominierung entscheidet grundsätzlich die Einstimmigkeit. Das Ergebnis des «Grossen Geredes» unterliegt der absolut strikten Geheimhaltung.
  • Nach dem «Grossen Gerede» erfolgt die leibliche Stärkung, wobei den Teilnehmern ein zünftiges Mahl angeboten wird, bei dem der Genuss von Wein und Bier gestattet ist.
  • Die Wahl des nominierten Bürgers gilt als abgeschlossen, sobald ein Vertreter der Findungskommission dessen Zustimmung erhalten hat. Die Zusage gilt als verbindlich und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden, ausser höhere Mächte hegen schlechten Einfluss.
  • Lehnt eine nominierte Person den Vorschlag zum «Eularius-Lapidarius» ab, so ist sie auch für weitere Wahlen nicht mehr zu berücksichtigen.
  • Mit der Annahme der Wahl steht der neue «Eularius-Lapidarius» in der Pflicht, sich den folgenden Anforderungen zu stellen:

       a) Der Nominant ist bereit, an der Ehrungsveranstaltung teilzunehmen und bei dieser angenehm aufzufallen.

       b) Der Nominant ist bereit, seinen Fähigkeiten entsprechend und dem ihm eigenen Humor auf der Empore zu wirken. Die Art, wie dies geschehen soll, ist dem Nominanten                               freigestellt.

       c) Der Nominant ist bereit, im folgenden Jahr die Laudatio für den neuen Träger des Titels abzuhalten. Triftige berufliche oder private Gründe werden geduldet, aber
            nicht entschuldigt.

       d) Ein «Eularius-Lapidarius» ist stolz, diesen Titel zu tragen und ist auch bereit, sich weiter in den Dienst der Sache zu stellen. Er ist bestrebt dieser Ehrung durch Wort und
            Haltung die notwendige Anerkennung zu zollen. Seine Einflussnahme zum Wohle des Titels soll eine positive Wirkung in der Stadt Winterthur und bei deren Bürgern erzeugen.  
  • Anlässlich der «Winti Mäss», welche jeweils im November jedes neuen Kalenderjahres zur Durchführung gelangt, wird die Wahl der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
  • Die Veranstalter sind für einen würdigen Rahmen der Ehrung bemüht und führen diese mit tiefer Hingabe durch. Ein Laudator wird die Bemühungen des Bürgers bekannt geben, welche zu seiner Wahl geführt haben. Mit der Verleihung des Ordens wird die Wahl rechtskräftig und der Bürger wird in den Stand eines «Eularius-Lapidarius» erhoben. Durch einen kräftigen Händedruck, einen bruderschaftlichen Kuss und das Umlegen des Ordens wird der neue «Eularius-Lapidarius» im Kreise der Erlauchten aufgenommen.

Im Jahre des Herrn, 2006